Flurkarten
Flurkarten
Es besteht die Möglichkeit der Einsichtnahme in die amtlichen Flurkarten. Flurkarten sind großstabmäßige Karten, die Eigentumsgrenzen, Gebäude und Grenzeinrichtungen sowie ausgewählte topographische Objekte nachweisen.
Der Erwerb ist beim Katasteramt Elmshorn möglich. Die Erteilung von Auszügen aus den Flurkarten setzt ein berechtigtes Interesse des Abnehmers voraus. Für die Abzüge werden Gebühren nach der Landesverordnung über Gebühren für Vermessungs- und Katasterbehörden erhoben. Ebenso können Flurkartenauszüge bei öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren erhoben werden.